Idar-Oberstein, 25.09.2021
Protokoll zur
Jahreshauptversammlung 2021
Gemäß §17 der Satzung hat
der Athleten Club Oberstein 1896 e.V. alle Mitglieder des
Vereins zur diesjährigen Hauptversammlung eingeladen.
Die Jahreshauptversammlung fand am Samstag, den 25. September
2021 um 15.00 Uhr im Vereinsheim des AC Oberstein, Fallbach,
55743 Idar-Oberstein, statt. Es wurden keine Anträge
der Mitglieder zur Hauptversammlung gestellt.
Bei der Veranstaltung sind die aktuellen Corona Schutzmaßnahmen
nach den geltenden Richtlinien des Bundesministeriums für
Gesundheit ordnungsgemäß unter Aufsicht des Vorstandes
umgesetzt worden. Eine Anwesenheitsliste mit Datum und Uhrzeit
liegt vor.
Anwesende Mitglieder: 5
Anwesende Nichtmitglieder: 0
Protokollführer: Jörg Römer
1. Begrüßung
Günter Klein begrüßt alle anwesenden Mitglieder
und dankt für die Teilnahme.
2. Totenehrung
3. Bericht des 1. Vorsitzenden Günter Klein
Sportlich 2020 gibt es wenig zu berichten, da wegen Covid19
keine Teilnahme an der Verbands-runde stattfand. Aufgrund
der anhaltenden Einschränkungen wird 2021 ebenfalls
kein Wettkampf durchgeführt, Training ist aber ab den
Sommerferien 2021 für die Kinder wieder möglich.
Aktuell sind bis zu 10 Kindern im Training. Über die
Homepage des ACO kommen viele Anfragen für Kin-dertraining
bei Günter Klein an.
Die 125 Jahrfeier des Vereins möchten wir 2022 durchführen.
Dafür wurde die Grillhütte 2021 saniert mit einem
neuen Dach, neuem Anstrich und einem neuen Edelstahl-Rost.
Wir bedanken uns hier bei der Firma Helmut Borr GmbH in
Idar-Oberstein, mit deren Unterstützung diese Umbauten
durchgeführt wurden, besonderen Dank an Marvin Klein
und Helfer.
Ebenso geht unser Dank an die Volksbank Hunsrück-Nahe
in Idar-Oberstein, die uns hierbei mit 500 Euro unterstützen.
Die aktuelle Pachtsituation des Vereinsheims ist erfreulich,
die Pächter kümmern sich sehr gut um das Vereinsheim.
4. Berichte der Abteilungen
Das Nordic Walking Programm wurde aufgrund einer Erkrankung
der Teamleiterin vorerst gestoppt, soll aber weiter geführt
werden. Das Turnerprogramm für Senioren ist ebenso
aktuell auf Eis gelegt, wird aber ebenso wieder aufgenommen
bei Möglichkeit.
5. Rechnungsbericht und Bericht der Kassenprüfer
Silvia Römer, verantwortlich für die Buchungen
des ACO meldet 2020 im Sportbereich ein Minus von 339 Euro.
Das ACO Vereinsheim war auch 2020 verpachtet und erbrachte
5.346 Euro Pachteinnahmen gegen 5.503 Euro Ausgaben –
Differenz Minus 157 Euro. Die Kassenprüfung für
das Jahr 2020 wurde am 25.09.2021 von Christoph Gehres durchgeführt
und für korrekt befunden. Die Unterlagen und Zahlen
waren vollständig und nachvollziehbar.
Es wurde daher Entlastung des Vorstandes beantragt.
Einstimmig wurde dem Vorstand für das Geschäftsjahr
2020 Entlastung erteilt.
6. Wahl des Kassenprüfers für 2021
Gewählt wurden:
1. Kassenprüfer: Christian Spang - einstimmig ohne
Enthaltung
2. Kassenprüfer: Marvin Klein - einstimmig ohne Enthaltung
7. Weitere Ergänzungswahlen
Keine
8. Verschiedenes
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen kamen, beendete um
16:00 Uhr der 1. Vorsitzende Günter Klein die diesjährige
Hauptversammlung.
Idar-Oberstein, den 25.09.2021
Der Vorstand des AC Oberstein

Günter Klein,
1. Vorsitzender |

Jörg Römer,
2. Vorsitzender |
|
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Ursprüngliche Einladung
Idar-Oberstein, 27.08.2021
Einladung an alle Mitglieder
zur Jahreshauptversammlung 2021
Gemäß §17 der Satzung lädt
der Athleten Club Oberstein 1896 e.V. alle Mitglieder des
Vereins zur Hauptversammlung 2021 am Samstag, den 25. September
2021 um 15:00 Uhr im Vereinsheim des AC Oberstein, Fallbach,
55743 Idar-Oberstein, ein.
Agenda:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des 1. Vorsitzenden & Sportliche Leitung
Günter Klein
4. Berichte der Abteilungen für das Vereinsjahr 2020
5. Rechnungsbericht und Bericht der Kassenprüfer für
das Vereinsjahr 2020
6. Wahl der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr
2021 : 1. Kassenprüfer / 2. Kassenprüfer
7. Weitere Ergänzungswahlen (sofern notwendig)
8. Verschiedenes
HINWEIS ZUR COVID19 VERORDNUNG
Aufgrund der aktuellen Verordnung zur Vermeidung
von Covid19 „Corona“ Infektionen besteht beim
Betreten des Veranstaltungsortes eine Verpflichtung zum
Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.